Hat ein Auto einen Schaden, beziehungsweise Defekt, bedeutet dies nicht, dass es unweigerlich auf den Schrottplatz gebracht werden muss. Stattdessen sind die heutigen Möglichkeiten, ein defektes Auto zu verkaufen, sehr breit gefächert. Es gibt jedoch ein paar wichtige Dinge, an die man sich als Verkäufer unbedingt halten sollte. Der nachfolgende Text klärt über diese Fakten auf und erleichtert somit den Verkauf eines defekten Fahrzeugs.
Es kommt auf die Art und Schwere des Schadens an
Wenn das Auto verkauft werden soll, kommt es natürlich auf den Schaden an sich an. Ist das Auto ein Totalschaden, auch aus wirtschaftlicher Sicht, kann das Auto an einen Schrotthändler oder Autoverwerter verkauft werden. Sie holen meist die Fahrzeuge direkt aus der Werkstatt oder von zuhause aus ab und nehmen sich ihrer an. Ein Auto mit Motorschaden verkaufen, kann auch über eine andere Plattform geschehen. Eine gute Anlaufstelle finden Sie beispielsweise unter https://www.autoankauf.live/defektes-fahrzeug-verkaufen/auto-mit-motorschaden-verkaufen/.Entweder man verkauft leicht oder mittelschwer beschädigte Fahrzeuge an Hobbybastler/Privatpersonen, die gerne an Fahrzeugen schrauben. Auch für Werkstätten kann ein leicht beschädigtes Fahrzeug interessant sein, da sie es reparieren und weiterverkaufen. Dabei ist es irrrelevant, ob sich das Auto noch fahren lässt, also fahrtüchtig ist.
Wichtig ist bei allen Verkäufen, sei es an Werkstätten oder Privatpersonen: alle Schäden müssen selbstverständlich angegeben werden. Ansonsten muss hier im Juristenjargon von einer arglistigen Täuschung ausgegangen werden.
Dazu gehören Motor- und Betriebsschäden, aber auch Ölundichtigkeit oder starke Verrostungen. Ebenso muss angegeben werden, wenn ein Unfallfahrzeug verkauft wird.
Das defekte Auto ordnungsgemäß verkaufen
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich, muss es bei der KFZ-Zulassungsstelle abgemeldet werden, da eine Probefahrt nicht in Frage kommt. Das Auto darf allerdings nicht auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen stehen, sodass hier ein Verkauf auf einem Privatgelände durchzuführen ist. Zu welchem Preis sich das Auto schlussendlich verkaufen lässt, hängt zum Beispiel von der Marke, Laufleistung, Alter, dem Motor und dem allgemeinen Zustand ab. Ein guter Anhaltspunkt gibt ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur des defekten Fahrzeugs. Liegt ein Totalschaden vor, macht man wohl eher ein Minusgeschäft. Im Kaufvertrag müssen Namen und Adresse von Käufer und Verkäufer vermerkt sein, Schäden müssen so genau wie möglich vermerkt werden. Ist das zu verkaufende Fahrzeug ein Unfallwagen, muss darauf hingewiesen werden, selbst wenn die Schäden repariert wurden.
Bei kleineren Schäden wie Kratzern oder Dellen müssen diese auf Nachfrage hin erwähnt werden. Falls ein Mustervertrag verwendet wird, unbedingt darauf achten, dass nicht die Zusicherung „unfallfrei“ angekreuzt wird, wenn es sich um einen Unfallwagen handelt. Im Bereich „Zusatzvereinbarung“ kann notiert werden, dass das Auto defekt und nicht fahrbereit ist, ebenso muss der konkrete Schaden so genau es geht angegeben werden.